Vorbereitung der neuen Förderperiode 2021 – 2027
Anfang 2020 haben die Vorarbeiten für in die Förderperiode 2021-2027 begonnen. Die Programmpartner Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen hatten beschlossen, auf der Grundlage der Verordnungsentwürfe KOM (2018) 375 (CPR) und KOM (2018) 374 (Interreg) vom 29. Mai 2018, für die Vorbereitung des Kooperationsprogramms Interreg VI A in der Förderperiode 2021-2027 einen gemeinsamen Programmierungsausschuss einzusetzen. Dieser Ausschuss hat sich am 03.06.2020 konstituiert.
Interreg VI A – Fassungen des Kooperationsprogramms
Kooperationsprogramm Interreg VI A MV/BB/PL (V 1.2) genehmigt von der EU-Kommission am 21.09.2022
Entwurf des Kooperationsprogramms Interreg VI A MV/BB/PL (24.08.2022)
Entwurf des Kooperationsprogramms Interreg VI A MV/BB/PL (24.03.2022)
Entwurf des Kooperationsprogramms Interreg VI A MV/BB/PL (27.01.2022)
Entwurf des Kooperationsprogramms Interreg VI A MV/BB/PL für die öffentliche Konsultation (08.11.-06.12.2021)
Interreg VI A MV/BB/PL - Entwurf der Programmstrategie zur öffentlichen Vorkonsultation (07.06.-25.06.2021)
Programmierungsausschuss Interreg VI A
Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin, in Übereinstimmung mit den oben genannten Verordnungsentwürfen die Vorbereitung des Programms zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:
- regelmäßige Überprüfung der Fortschritte bei der Vorbereitung des Programmes
- Begleitung der Erstellung des Programmdokumentes durch den externen Dienstleister
- Erstellung, Kommentierung und Abstimmung von programmrelevanten Dokumenten
- Prüfung und Bestätigung des endgültigen Entwurfes des Programmdokumentes im Vorfeld der Einreichung bei der der Europäischen Kommission
- Prüfung und Bestätigung des Programmdokumentes nach der Konsultation bei der Europäischen Kommission.
Mitglieder des Programmierungsausschusses
Geschäftsordnung des Programmierungsausschusses
Öffentliche Konsultation des Kooperationsprogramms Interreg VI A durchgeführt
In der Zeit vom 08.11.2021 bis 06.12.2021 wurde eine öffentliche Konsultation des zukünftigen Kooperationsrogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 durchgeführt. Neunzehn lokale, regionale und zentrale Einrichtungen sind der Einladung zur Teilnahme gefolgt und haben uns 66 Kommentare, Anmerkungen und Vorschläge übermittelt.
Der Programmierungsausschuss hat diese schriftlichen Rückmeldungen ausgewertet und zu großen Teilen berücksichtigt und in das Programmdokument einfließen lassen.
Rückmeldungen, die nicht berücksichtigt werden konnten wurden mit einer entsprechenden Begründung versehen. Alle Rückmeldungen und der Umgang mit ihnen ist in der beigefügten Tabelle dokumentiert.
Auswertung der öffentlichen Konsultation
Umweltrechtliche Vorprüfung des Programms
Am 27.12.2021 wurde das Ergebnis der umweltrechtlichen Vorprüfung des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.
Bekanntmachung zur umweltrechtlichen Vorprüfung
Vorkonsultation des Kooperationsprogramms 2021-2027
In der Zeit vom 7. Juni 2021 bis zum 25. Juni 2021 fand eine schriftliche Vorkonsultation zu den Programmschwerpunkten des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 statt.
Auswertung der Vorkonsultation des Entwurfs der Programmstrategie
Sonstige Dokumente
Analyse der sozio-ökonomischen Situation
SWOT-Analyse mit Handlungsempfehlungen
EU-Verordnungen 2021-2027
Die Veröffentlichung der neuen EU-Strukturfonds-Verordnungen für die Förderperiode 2021-2027 erfolgte im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 231 vom 30. Juni 2021.
Die Verordnungen sind am 01. Juli 2021 in Kraft getreten.
- EFRE-Verordnung 2021/1058 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1658934921293&uri=CELEX%3A32021R1058
- Interreg-Verordnung 2021/1059 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1658935031463&uri=CEL EX%3A32021R1059
- Dach-Verordnung 2021/1060 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1060&qid=1682058467922