Tipps für Antragsteller
Lieber Antragsteller!
Sie sind gerade dabei, einen Förderantrag im Rahmen eines nächsten Calls zu verfassen?
Nachfolgend haben wir ein paar wichtige, praktische Tipps für Sie zusammengestellt, auf die Sie achten können, damit für den Leser Ihres Antrags klar nachvollziehbar ist, worum es in ihrem Projekt geht:
- Alle wesentlichen Informationen zum Projekt müssen in den Beschreibungen im Jems-Antrag selbst enthalten sein, d.h. sie dürfen nicht überwiegend in Anlagen zum Antrag versteckt sein; allein Verweise auf Anlagen sind unzureichend.
- Lesen Sie die Fragen und Hinweise im Jems-Antrag sorgfältig. Fokussieren Sie sich bei der Beantwortung auf die wesentlichen Informationen und untersetzen diese mit überzeugenden Fakten. Nutzen Sie dafür eine einfache und klar verständliche Sprache (kein Fachjargon, keine Prosa). Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag eindeutig bewertbar ist. (Lange) Texte ohne konkrete, faktenbasierte Aussagen und widersprüchliche Beschreibungen stellen eine unzureichende Grundlage für die Projektbewertung dar.
- Heben Sie die gemeinsame grenzübergreifende Herausforderung klar hervor und erläutern Sie, warum diese nur im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Ihrer Partnerschaft bearbeitet und/oder gelöst werden kann.
- Der grenzübergreifende Mehrwert und Wirkung des Interreg-Projekts müssen in der Beschreibung der Aktivitäten und Partnerschaft eindeutig erkennbar herausgearbeitet sein.
- Benennen Sie die Zielgruppen der Projektaktivitäten konkret; das kann im Antrag sowohl im Abschnitt C.2.4 als auch bei der Beschreibung der Aktivitäten erfolgen; wird im Abschnitt C.2.4 eine vordefinierte allgemeine Option ausgewählt, muss diese weiter durch Benennung konkreter Institutionen untersetzt werden. Für den Leser muss nachvollziehbar sein, welche konkrete Zielgruppe wie von Aktivitäten profitiert.
- Stellen Sie bei der Begründung von einzelnen Investitionen dar, warum diese zwingend zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind. Beachten Sie bei der Begründung die Bedingungen an Investitionen, die im Programmhandbuch im Kapitel 1.2 beim jeweiligen Spezifischen Ziel aufgeführt sind.
- In baulich-investiven Projekten müssen Sie mit Antragseinreichung die erforderlichen Sachstände zum Baurecht zweifelsfrei nachweisen. Zur Bewertung der Investition sind detaillierte Unterlagen und Karten bzw. Pläne vorzulegen. Dies ist eine wichtige Grundlage für die Bewertung der formalen Förderfähigkeit. Baulich-investive Projekte sollen spätestens 6 Monate nach Projektauswahl bewilligt werden und mit der Umsetzung beginnen können. (Programmhandbuch Kapitel 8.2.1 lfd. Nr. 4 und 5)
- Planen Sie das Budget im Jems-Antrag so detailliert wie möglich, damit der Leser nachvollziehen kann, wofür das Budget eingesetzt wird und ob die geplanten Budgets dem Projektziel entsprechen. Nutzen Sie die Option Positionen im Budget mit angelegten Investitionen (Jems Antrag C.4 Arbeitsplan) zu verbinden. Bei Nutzung der Restkostenpauschale oder einer anderen Pauschale muss im Detail erklärt werden, welcher projektspezifische Bedarf mit dem Budget gedeckt werden wird. (Programmhandbuch Kapitel 8.2.1 lfd. Nr. 3)
- Die wesentlichen Projekt-Outputs (C.4 Arbeitsplan) und Ergebnisse (C.5 Projekt-Ergebnisse) lassen sich im Antrag eindeutig aus den geplanten Aktivitäten ableiten sowie den zutreffenden Programm-Indikatoren zuordnen und in Werten beziffern, wenn die Projektlogik und der Arbeitsplan klar strukturiert sind. Haben Sie Probleme bei der Auswahl der Indikatoren, kann das ein Zeichen sein, dass die Projektlogik nicht im Einklang mit den Zielen des jeweiligen Spezifischen Ziels steht und die Passfähigkeit im Programm fraglich ist. Setzen Sie sich mit dem Gemeinsamen Sekretariat in Kontakt.
Weiterführende Informationen: https://www.interreg6a.net/antragstellung/