Strategische Projekte

Das Programm unterstützt Vorhaben von strategischer Bedeutung, um zentrale Herausforderungen für den Programmraum systematisch zu adressieren und die Sichtbarkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im gesamten deutsch-polnischen Grenzgebiet zu erhöhen.

Thematischer Umfang

Das Programm wird zwischen 2023-2027 strategische und programmraumübergreifende Projekte aus regulären Calls und ggf. einem Sondercall unterstützen.
(siehe Programmdokument, Anlage 3)

Diese Projekte können in allen spezifischen Zielen umgesetzt werden.

Beispielhaft sind strategische und programmraumübergreifende Projekte in folgenden thematischen Bereichen:

  • im Gesundheitswesen (z.B. gemeinsame Rettungsdienste) oder bei der Aktivierung von Innovationspotenzialen,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • Erwerb der Nachbarsprache und Bildungskomponenten im Bereich der Hochschulen,
  • Vernetzung von Kultur- und Tourismusakteuren einschließlich der Erarbeitung gemeinsamer überregionaler Angebote und Routen,
  • Informations- und Beratungsangebote zu allen Fragen des grenzüberschreitenden Alltags- und Wirtschaftslebens (z. B. durch Einrichtung von Informationsnetzwerken, einschließlich digitaler Angebote sowie Erarbeitung von Strategien und Analysen zur grenzüberschreitenden Entwicklung, einschließlich der Beseitigung rechtlich administrativer Hürden).

Bei strategischen Projekten soll es sich um Vorzeigeprojekte mit Potential handeln, einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Programms zu leisten. Es kann sich aber auch um Projekte handeln, die einen erkennbaren programmraumübergreifenden Mehrwert innehaben.

Merkmale

  • hohe Bewertung des Antrags
  • Langanhaltend wirksam
  • Politisch/gesellschaftlich relevant
  • Überdurchschnittliche Projektpartnerschaft
  • Kommunikationsorientiert
  • Programmraumübergreifend

Bewertung und Benennung

  • Identifikation des strategischen Potentials während Projektentwicklung / Bewertungsverfahren/ Projektumsetzung
  • Qualitative Bewertung von Projekten: Bonus-Bepunktung für programmraumübergreifend (+0,1)
  • Keine gesonderten Regeln zur Bewertung und Benennung eines strategischen Projekts
  • Begleitausschuss bestätigt strategischen Charakter
  • Zustimmung des Projekt
  • Verwaltungsbehörde informiert die Europäische Kommission (1 Monat nach Benennung )

Umsetzung und Unterstützung durch das Programm

  • Besondere Begleitung durch das Gemeinsame Sekretariat bei der Antragsberatung und Antragstellung
  • Finanzierung wie reguläre Projekte
  • Strategische Projekterweiterungen möglich (z. B. zusätzliche Kommunikationsaktivitäten oder Aufnahme weiterer Partner)
  • Sichtbarmachung und Unterstützung bewilligter strategischer Vorhaben durch Kommunikationsmaßnahmen des Programms (z. B. Programm-Website, bei der Bewerbung von Fachkonferenzen oder thematischen Workshops)

Strategische Projekte im Programm