Start des 5. und 6. Calls!
Im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 öffnen wir zwei neue Calls.
In beiden Calls werden bevorzugt Projekte gefördert, die besonders zur Zielerreichung des Programms beitragen.
5. Call

Priorität 1 – Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
Spezifisches Ziel: 1.1 – Forschung und Innovation
Priorität 3 – Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
Spezifisches Ziel: 4.6 – Kultur und nachhaltiger Tourismus
Call-Dauer: 31.03.2025 bis 18.09.2025
Anträge können bis zum 18.09.2025 eingereicht werden. Die im 5. Call eingereichten Anträge werden geschlossen vom Gemeinsamen Sekretariat bewertet und dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt (Sitzung vstl. März 2026).
Call-Bedingungen im Detail: 5.Call: INT05/2025
6. Call

Priorität 2 – Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
Spezifisches Ziel: 2.4 – Anpassung an den Klimawandel
Spezifisches Ziel: 2.7 – Naturschutz und Biodiversität
Priorität 3 – Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
Spezifisches Ziel: 4.2 – Bildung
Call-Dauer: 31.03.2025 bis 31.03.2026
Anträge können im 6. Call laufend bis zum 31.03.2026 eingereicht werden. Die eingereichten Anträge werden mit Einreichung vom Gemeinsamen Sekretariat bewertet und dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Call-Bedingungen im Detail: 6.Call: INT06/2025
! Unser Tipp für Sie: Lesen Sie die Call-Bedingungen in Ruhe und achten Sie im Jems darauf, in welchem Call Sie ein Projekt anlegen!
Wichtige Hinweise für die Antragstellung
Wir empfehlen Ihnen, vor der Antragstellung unser Programmhandbuch zu lesen und die Mitarbeiter des Gemeinsamen Sekretariats zu kontaktieren, um Beratungstermine zu vereinbaren.
Hilfestellungen
Auf unserer Seite „Antragstellung“ finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Antragstellung:
- Vorlagen Projektskizze und Offline-Antragsformular
- Hinweise zu Anlagen zum Antrag
- FAQ zur Antragstellung
- Tipps für Antragsteller
- Jems-Onlinehandreichung Antragstellung
! NEU: Antragsvorabscheck
Mit der Programmhandbuch Version 2.2 (Kapitel 3.1.4) führen wir den Antragsvorabscheck für Antragsteller ein.
Antragsteller können mit dem 5. und 6. Call den Antragsvorabcheck nutzen, um vor offizieller Einreichung eines Antrags im Jems Feedback zur Qualität des Projektantrags zu erhalten, insb.
- zur Lesbarkeit,
- zur Nachhaltigkeit sowie
- zur Übereinstimmung mit dem spezifischen Ziel und/oder
- zum grenzüberschreitenden Mehrwert.
Das bereitgestellte Feedback soll Antragsteller unterstützen, die notwendige Qualität des Projektantrags sicherzustellen.
