Projektbewilligung
Nach Auswahl eines Projektes erhält der Leadpartner über Jems ein Schreiben (mit dem Klärungsdokument) vom Gemeinsamen Sekretariat mit allen relevanten Informationen zur Entscheidung des Begleitausschusses. Es kann Auflagen für die Vertragserstellung und Projektdurchführung enthalten.
Klärungsdokument
gebündelte Korrespondenz zwischen Leadpartner & GS / VB zu:
- Auflagen,
- technischen Korrekturen und
- Anlagen für Vertragserstellung
Effekte
- mehr Transparenz / Übersichtlichkeit zum jeweiligen Verfahrensstand
- weniger zeitaufwändige Rückfragen
- bessere Dokumentation
- schnellere Vertragsschließung!
- Erwartung: künftig weniger Änderungsanträge!
Hinweis
Im Rahmen der Klärungsphase (Vorbereitung der Bewilligung) besteht die letzte Möglichkeit das Datum des Projektbeginns anzupassen; d.h. sofern erforderlich, kann vom Leadpartner in Abstimmung mit den Projektpartnern das Datum des Projektbeginns in begründeten Fällen nach hinten verlegt werden, insb. wenn absehbar alle Projektpartner im 1. Berichtszeitraum keine Aktivitäten durchführen und Ausgaben tätigen würden, anders als im ursprünglichen Antrag (Version 1) geplant. Hierzu ist ein gesonderter Punkt im Klärungsdokument enthalten, den der Leadpartner bestätigen muss.
Fördervertrag
Zweck und Aufgabe
- Gewährung der EFRE-Förderung zur Finanzierung der Projektdurchführung
- Regelung der Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei Durchführung des Projekts
- Vertragspartner: Leadpartner und Verwaltungsbehörde
Fördervertrag (PDF)
Anlagen zur Bewilligung
Die Liste der erforderlichen Anlagen finden Sie in Kapitel 8.2.2 des Programmhandbuchs.
Liste der Anlagen - Phase 2
Muster für ausgewählte Anlagen (Phase 2):