Programmhandbuch
Das Programmhandbuch für das Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 enthält alle notwendigen Informationen zur Planung, Beantragung und Durchführung eines Projekts in unserem Programm.
Aktuelle Version des Programmhandbuchs:
Programmhandbuch_Version 2.2
Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen betreffen u.a.:
- Kapitel 2.2.2.4 und 2.2.2.5: Aktualisierung der Beschreibung der Output- und Ergebnis-Indikatoren, u.a. Was wird nicht gezählt! sowie praktische Hinweise zur Abrechnung von Erreichten Indikator-Werten im Projektbericht.
- ! Neues Kapitel 3.1.4 „Antragsvorabcheck“: Antragsteller haben künftig die Möglichkeit einen Vorabcheck des Projektantrags (vor offizieller Einreichung im Jems) durchführen zu lassen. Ziel ist es, die Qualität eines Antrags insbesondere hinsichtlich der Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Zudem wird die Übereinstimmung des Projektantrags mit dem spezifischen Ziel und/oder seinem grenzüberschreitenden Mehrwert vorab geprüft.
- Kapitel 4.3.7.2 Restkostenpauschale: ab 5. Call neues Textfeld im Jems, in dem der Antragsteller mit der Budgetoption 1, das Budget für Restkosten (KK 7) näher erläutern kann.
- Kapitel 4.4.1.3 und 4.4.2.3: Spezifizierung der Abrechnungsregeln für die Vorbereitungs- und die Abschlusskostenpauschale.
- Kapitel 6.2.2: redaktionelle Aktualisierungen im Einklang mit den FLC Leitlinien.
Vorherige Versionen des Programmhandbuches:
Programmhandbuch Version 2.1
Im Programmhandbuch sind folgende wesentliche Änderungen vorgenommen worden:
1. die Präzisierung der förderfähige Kosten im Rahmen der Vorbereitungskostenpauschale in Kap. 4.4.1 (einschl. Kosten für Bauplanung bis HOAI Phase 3 oder vergleichbar)
2. das Kapitel 8.2 – Anlagen zum Förderantrag
Programmhandbuch Version 2.0
Die folgenden wesentlichen Änderungen (insbesondere in Kapitel 4) wurden im Programmhandbuch vorgenommen:
1. Pauschalsätze „bis zu“
Damit Partner ihre eigenen Budgets bedarfsgerecht sowie wirtschaftlich und sparsam planen können, wurde folgende Neuerung beschlossen:
- Budgetoption 1: KK 7 Restkosten: bis zu 40% der KK 1
- Budgetoption 3: KK 1 Personalkosten: bis zu 10% der KK 4-6
- Budgetoption 4: KK 1 Personalkosten: bis zu 20% der KK 4-5
2. Freiwillige unbezahlte Arbeit
Freiwillige unbezahlte Arbeit ist im Programm nicht förderfähig.
3. Polnische Partner: Pauschale KK3 Reise- und Unterbringungskosten
Polnische Partner, die Projektpersonal auf Basis von Werkverträgen beschäftigen, dürfen die Pauschale KK3 Reise- und Unterbringungskosten nicht auswählen. Diese pauschalen Ausgaben sind nicht förderfähig.
4. Änderung von Höchstsätzen für Beihilfen
Mit der Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vom 01.07.2023 wurden die Höchstsätze wie folgt angepasst:
- direkte Beihilfe: bis zu 2,2 Mio. EUR pro Projektpartner
- indirekte Beihilfe: 22.000 EUR pro Unternehmen
5. Baufachliche Prüfung bei Bauprojekten in MV
Mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung MV vom 20.09.2023 ist eine baufachliche Prüfung nur noch bei Projekten >4,0 Mio. € EFRE für Baukosten erforderlich.