Priorität 3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen

Spezifisches Ziel 4.2: Bildung

Ziel der Förderung:

  • Erwerb der Nachbarsprache und interkultureller Kompetenzen unterstützen
  • Zugang zu Dienstleistungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Bürgerinnen und Bürger des Programmraums erleichtern
  • grenzüberschreitende Anwendbarkeit beruflicher Kompetenzen verbessern
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Erwartete Maßnahmenarten und Beispiele grenzüberschreitender Vorhaben

Grenzüberschreitende Vorhaben, die

  • gemeinsame, auch bilinguale Bildungskomponenten an Einrichtungen der vorschulischen, schulischen, beruflichen und tertiären Bildung sowie des lebenslangen Lernens aufbauen,
  • berufsbegleitende Angebote, z.B. Erwerb der Nachbarsprache oder relevanter länderspezifischer Fachkenntnisse entwickeln und umsetzen,
  • die für die Durchführung grenzüberschreitender Bildungsangebote erforderliche technische und insbesondere digitale Ausstattung anschaffen,
  • das Interesse an der Nachbarsprache erhöhen, wie zum Beispiel Sprachlernkampagnen.

Grenzüberschreitende Vorhaben, die

  • den Zugang zu grenzübergreifend nutzbaren Bildungsangeboten verbessern,
  • die ortsunabhängige Nutzung von Bildungsangeboten im Programmraum unterstützen,
  • bestehende digitale Plattformen ergänzen.

Beispielhafte Mittelempfänger:

  • Bildungs- und Ausbildungsträger sowie Hochschulen
  • Einheiten der territorialen Selbstverwaltung und staatliche Bildungsverwaltung
  • Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und weitere wirtschaftsnahe Einrichtungen
  • Gewerkschaften
  • Arbeitsämter
  • Nichtregierungsorganisationen sowie gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen
  • Euroregion Pomerania

Unterstützte investive Maßnahmen:

  • Investitionen in Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, die
  • die grenzüberschreitende, digitale Kommunikationsfähigkeit im Bereich Bildung und Ausbildung gewährleisten,
  • zur Durchführung grenzüberschreitender Bildungsangebote erforderlich sind.
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EFRE
0 Mio. €
SZ 4.2 Bildung
0 Mio. €
SZ 4.6 Kultur und nachhaltiger Tourismus

Spezifisches Ziel 4.6: Kultur und nachhaltiger Tourismus

Ziel der Förderung:

  • wirtschaftliche Entwicklung, soziale Teilhabe und Innovation im Programmraum stärker
  • besser verknüpfte kulturelle und touristische Angebote entwickeln und für alle Bewohner des Programmraums leichter zugänglich machen
  • grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Kunst und Kultur intensivieren
  • das Bewusstsein für die gemeinsame Kultur und Geschichte stärken
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Erwartete Maßnahmenarten und Beispiele grenzüberschreitender Vorhaben

Grenzüberschreitende Vorhaben, die

  • die Anzahl und den Zugang zu grenzüberschreitenden Angeboten erhöhen, sowie mehrsprachig sind,
  • Kultur und Geschichte des Nachbarlandes einer breiten Öffentlichkeit vermitteln, z.B. durch Aufarbeitung in gemeinsamen Ausstellungen oder sonstigen außerschulischen Informationsangeboten,
  • soziale Innovationen unterstützen (z.B. grenzüberschreitende Vermarktung regionaltypischer Produkte in Gastronomie und Kunsthandwerk,
  • grenzüberschreitende thematische Angebote, Unterstützung lokaler Tourismusanbieter bei der Erarbeitung und Vermarktung grenzüberschreitender Angebote),
  • grenzüberschreitende Angebote und Produkte im Gesundheitstourismus entwickeln,

Grenzüberschreitende Vorhaben, die

  • auf der Grundlage lokaler und regionaler Strategien und Konzepte für die nachhaltige, grenzüberschreitende touristische Entwicklung identifizierte Lücken zwischen vorhandenen touristischen Wegenetzen schließen,
  • durch den Auf- und Ausbau von Wegeleitsystemen die daran angeschlossenen touristischen und kulturellen Stätten für Besucher aus dem Nachbarland erschließen.

Grenzüberschreitende Vorhaben, die

  • das gemeinsame Natur- und Kulturerbe erhalten und besser sichtbar machen.

Grenzüberschreitende Vorhaben, die

  • die Information und Buchung grenzüberschreitender touristischer und kultureller Angebote erleichtern,
  • das Kultur- und Naturerbe besser erlebbar machen (zum Beispiel durch bi- oder multilinguale, mobile oder digitale Reise-, Museumsführer oder Karten).

Grenzüberschreitende Vorhaben, die

  • die Vernetzung von Tourismusorganisationen und touristischen Leistungsträgern zum Ziel haben (z.B. durch Aufbau und Verknüpfung von digitalen Angebotsplattformen),
  • die Vermarktung von Angeboten über neue grenzüberschreitende oder bereits etablierte, grenzüberschreitend erweiterte Angebotsplattformen stärken,
  • den grenzüberschreitenden Wissens- und Kompetenzaustausch im Bereich Kultur und nachhaltigem Tourismus fördern.

Durch das Programm sollen insbesondere regionaltypische Produkte und lokale Tourismusanbieter, die Barrierefreiheit grenzüberschreitender Angebote sowie grenzüberschreitende Angebote an ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen unterstützt werden.

Kleinprojektefonds:

In diesem spezifischen Ziel ist die Umsetzung des Kleinprojektefonds möglich.

Beispielhafte Mittelempfänger:

  • Nichtregierungsorganisationen sowie gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen
  • Tourismusverbände und -organisationen
  • Einheiten der territorialen Selbstverwaltung und nachgeordnete Einrichtungen
  • Staatliche Verwaltungsstellen
  • Kultureinrichtungen
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Euroregion Pomerania

Unterstützte investive Maßnahmen:

Investitionen in die grenzüberschreitende kulturelle und touristische Infrastruktur sowie zum Erhalt des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes (z.B. Lückenschlüsse touristischer Wegeinfrastruktur). Die Förderung investiver Maßnahmen erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein eindeutiger, grenzüberschreitender Mehrwert gegenüber der Förderung lokaler Einzelmaßnahmen zu erwarten sind.

Weitere Prioritäten

Weiterführende Informationen