Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2024
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gelten ab dem 1. Januar 2024 neue EU-Schwellenwerte, die von der Europäischen Kommission mit Verordnung (EU) 2023/2495 festgelegt wurden.
Die Schwellenwerte sind als Nettowerte ohne Umsatzsteuer zu verstehen. Sie spielen eine essentielle Rolle bei der Schätzung des Auftragswerts, um festzustellen, nach welchen gesetzlichen Bestimmungen ein Vergabeverfahren durchzuführen ist.
Durchschnittlicher Euro-Wechselkurs im öffentlichen Auftragswesen für 2024 und 2025: 4,6371 PLN