Jems | Projektbewilligung
Wurde das Projekt vom Begleitausschuss genehmigt, steht im Projekt der Bereich „II. Bewilligung“ zur Verfügung.
1. Fördervertrag I VB
Dieser Abschnitt wird durch die Verwaltungsbehörde (VB) bearbeitet. Die Projektpartner finden hier einen Scan des gezeichneten Fördervertrags abgelegt. Die Datumsangaben zum Projektbeginn und Projektende werden im Antrag festgelegt. (A – Projektinformationen – A.1 Basis-Informationen)! Nach Bewilligung darf nur noch der Durchführungszeitraum (Monaten) und in der Folge das Projektende geändert werden.