FAQ Anerkennungsverfahren von FLC
In diesem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Anerkennungsverfahren für First Level Kontrolleure.
Bitte beachten Sie, dass das Anerkennungsverfahren für First Level Kontrolleure nur für deutsche Projektpartner relevant ist. Weitere Information zu den zuständigen Kontrollstellen sowie zu dem Ablauf des Anerkennungsverfahren finden Sie auf der Seite First Level Kontrolle.
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Frage
Antwort
Ist es zulässig einen Wirtschaftsprüfer, der bereits für den Projektpartner tätig ist, ohne erneute Ausschreibung zu beauftragen?
Grundsätzlich sind die Bestimmungen des Vergaberechts einzuhalten (siehe Programmhandbuch Kapitel 4.6). Der Verzicht einer erneuten Ausschreibung hängt vom vereinbarten Leistungsumfang des bestehenden Vertrages mit dem Wirtschaftsprüfer und der Art des vorangegangenen Verfahrens der Beauftragung ab
Kann das örtliche Rechnungsprüfungsamt die Verwaltungsüberprüfungen durchführen?
Nein. Die veröffentlichten FLC-Leitlinien sind zu beachten.
Wie ist vorzugehen, wenn ein Wirtschaftsprüfer für mehrere Projekte eines Begünstigten tätig werden soll?
Der Begünstigte kann für mehrere Projekte eine Ausschreibung veröffentlichen. Die Anforderungen sind entsprechend zu formulieren. Jedoch ist für jedes Projekt ein separates Anerkennungsformular bei der jeweils zuständigen Stelle einzureichen (siehe FLC-Leitlinien Kapitel 3).
Ihnen ist ein Begriff unklar? Unser Begriffsverzeichnis umfasst alle wesentlichen Begriffe, die wir im Programm regelmäßig verwenden.
