First Level Kontrolle

Partnerberichte werden von den Kontrollstellen auf Recht- und Ordnungsmäßigkeit geprüft, die für den jeweiligen Programmgebietsteil für Verwaltungsüberprüfungen zuständig sind.

Die Grundsätze der First Level Kontrolle sind in den FLC-Leitlinien und deren Anlagen geregelt.

Die zuständigen Kontrollstellen prüfen die Partnerberichte, die vom Projektpartner spätestens 30 Tage nach Ende eines Berichtszeitraumes im Jems eingereicht werden.

Zuständige Kontrollstelle für Projektpartner aus Polen

Woiwodschaftsamt Westpommern
Abteilung für Infrastruktur, Landwirtschaft und regionale Entwicklung
ul. Wały Chrobrego 4
70-502 Stettin

Tel.: +48 91 4303 753
Fax: +48 91 4303 668
E-Mail: ir@szczecin.uw.gov.pl

Zuständige Kontrollstelle für Projektpartner aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

Zuständige Kontrollstelle für Projektpartner aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sind Wirtschaftsprüfer, die vom jeweiligen Projektpartner beauftragt werden.

Für die Verwaltungsüberprüfungen von Partnerberichten von deutschen Projektpartnern müssen die Wirtschaftsprüfer vor Einreichung des ersten Partnerberichts von den jeweiligen Anerkennungsstellen bestätigt werden.

  • detaillierte Beschreibung des Anerkennungsverfahrens -> siehe FLC-Leitlinien Kapitel 3
  • Formular zur Anerkennung -> siehe FLC-Leitlinien Anlage 1.

Anerkennungsstellen für Wirtschaftsprüfer

Projektpartner aus Mecklenburg-Vorpommern:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat 430 Europäische territoriale Zusammenarbeit Interreg

E-Mail: FLCMV@interreg6a.net

Projektpartner aus Brandenburg:

Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
Referat 53 Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Interreg)

E-Mail: Marko.Buchta@MDFE.Brandenburg.de

Dokumente und Formulare

Weitergehende Informationen zu den Besonderheiten der FLC-Systeme und der Berichterstattung finden Sie auch im Programmhandbuch Kapitel 1.7.7 First Level Kontrolle und 6.2 Berichterstattung zur Projektumsetzung.