Umsetzungstand der Kleinprojektefonds – Update

In unserer Neuigkeit vom August informierten wir über die Fortschritte der Kleinprojektefonds.

UPDATE: Nachdem die Annahme von Anträgen im Sommer vorübergehend ausgesetzt wurde, können seit September wieder Kleine Projekte im Rahmen der Kleinprojektefonds beantragt werden.

Was ist wichtig?

Die aktualisierten KPF-Richtlinien wurden am 16.09.2024 veröffentlicht.

Was hat sich geändert?
  • Es werden beginnend ab 2024 Jahresscheiben für die Fördermittel festgelegt, sodass die noch verfügbaren Mittel bis zum Jahr 2028 verteilt sind.
  • Die Antragstellung  muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn erfolgen. Dazu wurden die KPF-Richtlinien (Pkt. 2.4, 3.2 und 4.1.2) sowie die Checkliste „Formale Bewertung“ geändert. Im Zusammenhang mit den festgelegten Jahresscheiben verbessert sich dadurch die finanzielle Steuerung der KPF.
  • Die Sitzungen der Euroregionalen Lenkungskommission (ELK) finden ab 2025 in der Regel alle drei (3) Monate statt. Die Termine werden auf den Websites der KPF-Verwalter veröffentlicht. Die Fördermittel einer Jahresscheibe werden auf die Sitzungen der ELK verteilt.
  • Die Projektaktivitäten müssen spätestens 3 Monate nach der Entscheidung der ELK beginnen.
  • Die im Jahr 2023 ermittelten Richtwerte für Honorare werden bis auf Weiteres beibehalten.

Die aktuellen Unterlagen vom 16.09.2024 finden Sie auf den Webseiten der KPF-Verwalter:

Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V.

Stowarzyszenie Gmin Polskich Euroregionu Pomerania

KPF Update_Info

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