First Level Kontrolle
Partnerberichte werden von den Kontrollstellen auf Recht- und Ordnungsmäßigkeit geprüft, die für den jeweiligen Programmgebietsteil für Verwaltungsüberprüfungen zuständig sind.
Die Grundsätze der First Level Kontrolle sind in den FLC-Leitlinien und deren Anlagen geregelt.
Die zuständigen Kontrollstellen prüfen die Partnerberichte, die vom Projektpartner spätestens 30 Tage nach Ende eines Berichtszeitraumes im Jems eingereicht werden.
Zuständige Kontrollstelle für Projektpartner aus Polen
Woiwodschaftsamt Westpommern
Abteilung für Infrastruktur, Landwirtschaft und regionale Entwicklung
ul. Wały Chrobrego 4
70-502 Stettin
Tel.: +48 91 4303 753
Fax: +48 91 4303 668
E-Mail: ir@szczecin.uw.gov.pl
Zuständige Kontrollstelle für Projektpartner aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
Zuständige Kontrollstelle für Projektpartner aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sind Wirtschaftsprüfer, die vom jeweiligen Projektpartner beauftragt werden.
Für die Verwaltungsüberprüfungen von Partnerberichten von deutschen Projektpartnern müssen die Wirtschaftsprüfer vor Einreichung des ersten Partnerberichts von den jeweiligen Anerkennungsstellen bestätigt werden.
- detaillierte Beschreibung des Anerkennungsverfahrens -> siehe FLC-Leitlinien Kapitel 3
- Formular zur Anerkennung -> siehe FLC-Leitlinien Anlage 1.
Anerkennungsstellen für Wirtschaftsprüfer
Projektpartner aus Mecklenburg-Vorpommern:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat 430 Europäische territoriale Zusammenarbeit Interreg
E-Mail: FLCMV@interreg6a.net
Projektpartner aus Brandenburg:
Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
Referat 53 Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Interreg)
E-Mail: Marko.Buchta@MDFE.Brandenburg.de
Dokumente und Formulare
FLC-Leitlinien
Anlage Nr. 1- Formular zur Anerkennung des First Level Kontrolleurs (gilt nur für deutsche Projektpartner)
Anlage Nr. 2 - Risikoanalyse
Anlage Nr. 3 - HIT Checklisten für die First Level Kontrolle
Anlage Nr. 4 - Korrekturgründe
Anlage Nr. 5 - Meldung von nichtförderfähigen, bereits FLC-zertifizierten Ausgaben
Weitergehende Informationen zu den Besonderheiten der FLC-Systeme und der Berichterstattung finden Sie auch im Programmhandbuch Kapitel 1.7.7 First Level Kontrolle und 6.2 Berichterstattung zur Projektumsetzung.